Naja der Link zu Wiki ist ja schön und gut, aber bezieht sich nicht wirklich auf die hier (ich nenne es mal) aufgetretene Problematik. Da gibt es schon bessere Seiten wie zB
http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/ ... 03502.htmlHier findet man zB
Kann mir mein Nachbar den Überflug seines Grundstücks verbieten?
Der Eigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstücks zu fordern. Dies gilt nach herrschender Meinung unter den Juristen auch für den Luftraum darüber. Allerdings hat er "luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Überflüge" zu dulden. Dies dürfte jedoch nicht für den auf geringer Höhe erfolgenden geräuschvollen Einflug von privaten Drohnen auf das Grundstück gelten. Insbesondere in den Fällen, in denen die Drohne zudem noch eine Kamera an Bord hat, dürfte davon auszugehen sein, dass darin eine Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre zu sehen ist, die der Grundbesitzer verbieten kann. Spezielle Urteile zu dieser Problematik bestehen jedoch derzeit wohl noch nicht. In jedem Fall sollte bei Drohnenflügen Rücksicht auf die Belange der Anwohner und Nachbarn genommen werden.
Darf ich bei meinen Drohnenflügen Bilder von Häusern und Gebäuden machen und meinen Freunden zeigen?
Grundsätzlich sind auch die Urheberrechte eines Architekten an seinen Bauwerken juristisch zu beachten. In diese Rechte wird durch eine Ablichtung auch aus der Bordkamera einer privaten Drohne oder auch eines Hubschraubers eingegriffen. Soweit ich diese Bilder aber nur in meinem rein privaten Umfeld verwende und sie nur Freunden und Verwandten zugänglich mache, so ist dies rechtlich unbedenklich.
Wie sieht es aus, wenn ich diese Bilder im Internet veröffentlichen will?
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn ich die Bilder im Internet oder an anderer Stelle öffentlich zugänglich mache. Normalerweise gilt zwar bei Aufnahmen von Gebäuden oder dauerhaft öffentlich ausgestellten Kunstwerken die Panoramafreiheit. Danach darf ein Foto eines an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz stehenden Bauwerks verbreitet werden, wenn es sich auf die Ansicht beschränkt, die von der Straße oder dem Platz aus zu sehen ist.
Nicht erlaubt ist das Veröffentlichen von Bildern mit der Rückseite oder dem Innenhof des Gebäudes. Für Luftaufnahmen hat dies der Bundesgerichtshof 2003 in seinem "Hundertwasser-Haus"-Urteil damals noch für Hubschrauber präzisiert (Az. I ZR 192/00). Danach gilt bei solchen Bildern die Panoramafreiheit nicht, da diese Teile des Gebäudes zeigen, die von dem Weg, der Straße oder dem Platz aus nicht zu sehen sind. Zudem besteht Einigkeit darüber, dass dieses Aufnahmerecht auch dann nicht anwendbar sein soll, wenn für die Erstellung der Aufnahme Hilfsmittel verwendet werden, wozu auch Flugkörper gehören. Wer also Luftaufnahmen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht, riskiert dabei eine teure Abmahnung.
Ich möchte gerne mit meiner Drohne professionelle Luftaufnahmen machen und diese verkaufen. Darf ich das?
Ohne Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers ist davon dringend abzuraten. Wie bereits ausgeführt, gilt in diesem Fall die Panoramafreiheit nicht, so dass gegebenenfalls eine Urheberrechtsverletzung vorliegen würde. Doch auch jenseits des Urheberrechts droht juristisches Ungemach. So hat der BGH im März 2013 (Az.: V ZR 14/1) entschieden, dass ein Grundstücksbesitzer über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotos seiner Bauwerke und Gartenanlagen entscheiden kann. Dies gilt sogar dann, wenn der Zugang zu dem Gebiet zu privaten Zwecken gestattet ist. Wer also mit professionellen Luftaufnahmen Geschäfte machen will, muss dabei stets vorher den Grundstücksinhaber um Erlaubnis fragen.
Das Thema "Geld verdienen" ist hier zwar sicherlich fehl am Platz, weil der User mit den Bildern kein Geld verdient hat. Aber das Forum, welches die Bilder veröffentlicht hat, hat sicherlich einen kommerziellen Hintergrund.
Darf ich Bilder von Personen auf ihren Privatgrundstücken aufnehmen?
Gerade mit Drohnen ist es ein leichtes Spiel, über das Nachbargrundstück zu fliegen und Bilder von den sich sonnenden Nachbarn oder den Vorgängen im Nachbarhaus zu machen. Hier ist absolute Vorsicht geboten, da man sich schnell ungewollt in der strafrechtlichen Verantwortung befinden kann. Grundsätzlich gilt auch hier, dass die Einwilligung der abzubildenden Person einzuholen ist, will man die Bilder verbreiten. Ist jedoch die Intimsphäre des Fotografierten durch die Bilder betroffen, kann auch schon die Aufnahme an sich strafbar sein.
Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs, der sogenannte Paparazzi-Paragraf, regelt die Strafbarkeit von Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person. Hier genügt allein die Herstellung der Bilder. Die Intimsphäre verletzt derjenige, der Bilder einer anderen Person aufnimmt, die sich in der Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet. Bilder von den Nachbarn, die sich gerade im sichtgeschützten Garten sonnen oder im Schlafzimmer befinden, sollten daher nicht nur der guten Nachbarschaft wegen unbedingt vermieden werden. Im Übrigen steht nicht nur die Herstellung unter Strafe. Wer Bilder zwar mit Einverständnis des Abgebildeten aufnimmt, aber bewusst ohne dessen Wissen oder sogar gegen dessen Willen an Dritte weitergibt, macht sich ebenso strafbar. In beiden Fällen muss mit einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr gerechnet werden.
Bei privaten Aufnahmen von Gebäuden muss man nur klären, ob man am geplanten Ort eine Drohne fliegen lassen kann. Will man die Fotos veröffentlichen, sollte man auch die Zustimmung desjenigen einholen, der die Rechte am Bauwerk hat.
Im öffentlichen Raum können Aufnahmen von Personen ohne ihre Einwilligung dann gemacht und veröffentlicht werden, wenn diese wie hier nicht identifizierbar sind.
Aber um es deutlich hervorzuheben: ich habe keine Lust auf eine Diskussion, die sicherlich so schnell nicht enden würde. Es ist halt meine Meinung, Du hast Deine Meinung
Und das ist auch gut so.